Versicherte einer privaten Krankenversicherung oder Selbstzahler erhalten direkt vom Therapeuten eine Rechnung und reichen diese später gegebenenfalls bei ihrem Versicherer ein. Je nach
Versicherungstarif variieren die zu erhaltenen Therapiesitzungen pro Jahr zwischen 20 bis 30 Stunden. Dies können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen. Hierzu zählen auch Beihilfeberechtigte.