Im Rahmen der freien Heilfürsorge werden für Soldaten im aktiven Dienst die Behandlungskosten übernommen.
Als Soldat erhalten Sie von Ihrem zuständigen Truppenarzt zunächst einen Sanitätsvordruck San/Bw/0217 für fünf probatorische Einzelsitzungen. In der Regel wird zunächst über den Truppenarzt ein Behandlungsausweis für eine Kurzzeittherapie ausgestellt (24 Einzelsitzungen).
Im weiteren psychotherapeutischen Verlauf kann bei Bedarf auch ein Antrag auf Fortsetzung der Behandlung (60 Einzelsitzungen) gestellt werden.
Dies bedarf dann jedoch eines gesonderten Genehmigungsverfahrens mit Übermittlung eines schriftlichen Antrages in Form eines ausführlichen Berichts an die zuständige Stelle der Bundeswehr.